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   VerfGH Bayern, 05.11.1987 - 9-VII-86   

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VerfGH Bayern, 05.11.1987 - 9-VII-86 (https://dejure.org/1987,4024)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.1987 - 9-VII-86 (https://dejure.org/1987,4024)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 1987 - 9-VII-86 (https://dejure.org/1987,4024)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1988, 799
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers kann der Verfassungsgerichtshof nur daraufhin überprüfen, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; er kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. VerfGH vom 5.11.1987 = VerfGH 40, 123/129; VerfGH vom 28.1.1988 = VerfGH 41, 4/9 m. w. N.; VerfGH 47, 77/83; VerfGH vom 12.10.1994 = VerfGH 47, 207/219; VerfGH vom 25.06.2010 = VerfGH 63, 83/98; VerfGH vom 14.4.2011 = BayVBl 2011, 466/468).
  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
    Dabei ist zu beachten, daß der Verfassungsgerichtshof fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers nur daraufhin überprüfen kann, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; er kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. VerfGH 40, 123/129; 41, 4/9 m.w.N.; VerfGHE vom 15. April 1994 Vf. 6-VII-92.S. 16 f.).

    Der Verfassungsgerichtshof kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. VerfGH 40, 123/129; 41, 4/9; VerfGHE vom 15. April. 1994 Vf. 6--VII-92 S. 16 f.).

    Je mehr die Handlungsfreiheit eingeschränkt wird, um so sorgfältiger müssen die zur Rechtfertigung dafür vorgebrachten Gründe gegenüber dem grundsätzlichen Freiheitsanspruch des Bürgers abgewogen werden; die Freiheitsbeschränkung darf nicht außer Verhältnis zu dem mit ihr angestrebten Ziel stehen (ständige Rechtsprechung vgl. VerfGH 40, 123/129; 42, 174/183; 44, 41/54).

  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Der Verfassungsgerichtshof kann fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers nur daraufhin überprüfen, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; er kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. VerfGH vom 5.11.1987 = VerfGH 40, 123/129; VerfGH vom 28.1.1988 = VerfGH 41, 4/9 m. w. N.; VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/83; VerfGH vom 12.10.1994 = VerfGH 47, 207/219).
  • VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08

    Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten

    Fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers kann der Verfassungsgerichtshof nur daraufhin überprüfen, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; er kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. VerfGH vom 5.11.1987 = VerfGH 40, 123/129; VerfGH vom 28.1.1988 = VerfGH 41, 4/9 m. w. N.; VerfGH 47, 77/83; VerfGH vom 12.10.1994 = VerfGH 47, 207/219).
  • VerfGH Bayern, 15.04.1994 - 6-VII-92

    Überprüfung der Bestimmungen zur Begrenzung des Sarghöchstgewichts und der

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  • VerfGH Bayern, 28.09.2012 - 13-VII-11

    Unzulässige Popularklage

    Dass die Erwägungen des Gesetzgebers zur Zweck-Mittel-Relation offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig zu widerlegen seien, haben die Antragsteller nicht dargetan (vgl. VerfGH vom 5.11.1987 = VerfGH 40, 123/129).
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